Inhalt - Wissenswertes

  1. Abgaskontrolle an Öl- und Gasheizungen
  2. Abgaskontrolle an Holzheizungen
  3. Vollzug LRV für Oel, Gas und Holz in den Kantonen
  4. Dichtekontrolle an Ihrer Wärmepumpe
  5. GEAK - Gebäude-Energie-Ausweis der Kantone
  6. Förderbeiträge Kanton Aargau
  7. Heizkörper und Thermostatventile richtig einsetzen
  8. Energievorschriften in den Kantonen
  9. Kurzvergleich Heizsysteme

1. Abgaskontrolle an Öl- und Gasfeuerungen

Gesetzlich vorgeschrieben alle 2 Jahre (Öl) respektive alle 4 Jahre (Gas).

Diese Arbeiten sind in den Kantonen Aargau, Solothurn und Luzern liberalisiert, müssen also nicht zwingend vom amtlich gewählten Kontrolleur (meist Kaminfeger) durchgeführt werden.
Im Rahmen von normalen Wartungsarbeiten kann diese Kontrolle durch uns ausgeführt werden. In allen Kantonen werden für von uns ausgeführten Kontrollen Gebühren verlangt, welche wir Ihnen in der Rechnung als "Spezialwerkzeug" weiterverrechnen müssen.
Wir empfehlen Ihnen eine Kontrolle der Anlage mindestens alle 2 Jahre inkl. amtlicher Abgaskontrolle. Sofern Sie sich für einen jährlichen Service entscheiden, so werden wir die Kontrolle automatisch in den vorgeschriebenen Intervallen durchführen.
Sie als Anlagebesitzer entscheiden, wer die Abgaskontrolle ausführt. Weder der Kaminfeger noch wir als Servicefirma können diese Kontrolle ohne Ihren Auftrag ausführen.

2. Abgaskontrolle an Holzheizungen

Gesetzlich vorgeschrieben alle 2 Jahre.

Da es sich hier weitgehend um eine visuelle Kontrolle handelt, wird diese vorteilhaft durch Ihren Kaminfeger während der Routinereinigung ausgeführt. Leider hat sich die Verschärfung der Luftreinhalteverordnung 2018 nicht positiv auf die Verbreitung der Holzfeuerung ausgewirkt. Wenn Sie irgendwo mit Holz heizen, verbrennen Sie bitte nur naturbelassenes Holz und keine Abfälle (auch nicht in unbedeutenden Mengen). Dies ist gesetzlich verboten.

3. Vollzug LRV für Öl, Gas und Holz in den Kantonen

Die Luftreinhalteverordnung LRV wird in den einzelnen Kantonen nach und nach verschärft.
Details sind bei den zuständigen Stellen der einzelnen Kantone ersichtlich.

4. Dichtekontrolle an Ihrer Wärmepumpe

Gesetzlich vorgeschrieben bei Maschinen mit mehr als 3 kg Kältemittel.

Je nach Alter und Bauart Ihrer Wärmepumpe sind die Intervalle unterschiedlich. Für diese Kontrolle ist ein Fachausweis erforderlich. Diese Arbeiten können wir für Sie ausführen.

Beachten Sie, dass diese gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen und alle möglichen Labels für sich allein keine Garantie für den energieeffizienten Betrieb darstellen. Fachgerechte Installation und Wartung sind mindestens ebenso wichtig.

Wir bieten Ihnen die Dichtekontrolle bei Wärmepumpen im Umfang unserer Servicetätigkeit ebenfalls an.

5. GEAK - Gebäude-Energie-Ausweis der Kantone

Der Gebäude-Energie-Ausweis der Kantone GEAK beurteilt Gebäude auf deren Energieeffizienz. Analog wie die Energieetiketten für Waschmaschinen oder andere Haushaltsgeräte. Einfach für Ihr Gebäude. Der GEAK zeigt gebäudespezifisch auf, in welchem energetischen Zustand sich die Gebäudehülle befindet und beurteilt weiter die Heizung, die Warmwassererzeugung, die Beleuchtung etc. anhand einer standardisierten Nutzung. Die Beurteilung erfolgt anhand der Klassen A bis G. Ein Vergleich mit anderen Gebäuden wird möglich.

Der GEAK ist der anerkannte Ausweis und bildet den IST-Zustand ab.

Der GEAK-Plus beinhaltet den GEAK sowie einen Beratungsbericht, in welchem gemeinsame mit dem Gebäudeeigentümer erarbeitete Massnahmenvarianten aufgezeigt werden. Inklusive Investitionskostenschätzung sowie die Effizienzklassenverbesserungen.

Der GEAK-Plus kann ein Hilfsmittel sein für den Entscheid einer allfälligen Heizungssanierung gemäss den Vorgaben der neuen Energiegesetze der Kantone. Die Gesetze und Vorschriften sind je Kanton unterschiedlich (siehe Hinweise Energievorschriften in den Kantonen).

Wurden in den letzten Jahren energetische Verbesserungen an Ihrer Liegenschaft vorgenommen (Fensterersatz, Dachdämmung, Fassadendämmung oder ähnliches), ist es gut möglich, dass Ihr Gebäude die GEAK-Klasse D erreicht. In dieser Klasse wäre zukünftig auch eine Oel- oder Gasheizung ohne Einschränkung möglich. Dasselbe gilt für Gebäude mit Baujahr jünger als 1990. Die Detailsituation muss bei älteren Gebäuden individuell betrachtet werden und ist von der jeweiligen gesetzlichen Situation abhängig.

Für die Erstellung von GEAK-Plus-Analysen empfehlen wir Ihnen unsere Partnerfirma Unita Energie GmbH.

Der Kanton Aargau (sowie weitere Kantone) fördern die Erstellung des GEAK-Plus für Ihr Ein- oder Mehrfamilienhaus.
Weitere Informationen für den Kanton Aargau finden Sie unter: Energie-Förderung Kanton Aargau

6. Förderbeiträge Kanton Aargau

Der Kanton Aargau (sowie weitere Kantone) unterstützen energetische Sanierungen finanziell.

Details zum aktuellen Förderprogramm des Kantons Aargau finden Sie unter folgendem Link: Energie-Förderung Kanton Aargau

Eine weiterreichende Auflistung aller möglichen Förderbeiträge in Ihrer Wohngemeinde finden Sie unter folgendem Link via Eingabe der entsprechenden Postleitzahl (ganze Schweiz): Energiefranken

Wenn Sie Untersützung bei einem Baugesuch o.ä. benötigen, empfehlen wir Ihnen unsere Partnerfirma Unita Energie GmbH.

7. Heizkörper und Thermostatventile richtig einsetzen

Allgemein
Heizkörper dienen der Wärmeabgabe in den Raum und müssen frei zugänglich sein, damit die Raumluft ungehindert zirkulieren und sich so aufwärmen kann. Die Raumtemperaturregelung erfolgt in den meisten Fällen über Thermostatventile direkt beim Heizkörper.

Folgende Stellungen der Thermostaten müssen Sie im Standardfall einstellen um die gewünschte Raumtemperatur zu erreichen.

Heizen Sie Ihr Haus nicht übermässig. Kontrollieren Sie die Raumtemperaturen gelegentlich mit einem Thermometer. Auch eine der Jahreszeit angepasste Kleidung ist in jedem Fall zu empfehlen.

Das Prinzip des Thermostatventils
Der Thermostat reguliert die Raumtemperatur während der Heizperiode auf die eingestellte Temperatur. Das heisst, sobald die Sonne in einen Raum scheint, sich dieser aufwärmt und die eingestellte Temperatur erreicht wird, schliesst das Thermostatventil und der Raum wird nicht mehr zusätzlich beheizt. Gleichzeitig werden die Räume auf der Schattenseite weiterhin beheizt.

Haben Sie den Eindruck es sollte mehr heizen? Bevor Sie die Heizung im Keller höher drehen, kontrollieren Sie unbedingt folgende Punkte, oder lassen Sie diese durch uns überprüfen. Die Umwelt und Ihre Energierechnung werden es Ihnen danken. Abgesehen davon vermeiden Sie zusätzliche Probleme mit der Wärmeerzeugung im Keller.

Auftretende Probleme und Tipps für effizientes Heizen

  • In einem einzelnen Raum wird die Raumtemperatur nicht erreicht und der Heizkörper ist kalt.
    Vermutlich ist das Thermostatventil blockiert. Dieses kann mit etwas handwerklichem Geschick eigenhändig geprüft werden. Entfernen Sie den weissen Thermostatkopf vom Ventil. Der kleine vorstehende Stift darunter sollte widerstandslos (z.B. mit einem Hölzchen) nach innen gedrückt werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Stift z. B. mit dem Hölzchen leicht und in hoher Intensität frei-geklopft werden. Achtung: In keinem Fall darf der Stift mit einer Zange oder ähnlichem nach aussen gezogen werden, da ansonsten das Thermostatventil zerstört wird. Im Zweifelsfall melden Sie sich bei uns.

  • Der Heizkörper gurgelt (und wird nicht richtig warm).
    Vermutlich befindet sich Luft im Heizkörper. Der Heizkörper kann entlüftet werden, indem der Entlüftungshahn (oben am Heizkörper) mittels eines Vierkants geöffnet und die Luft abgelassen wird, bis das Heizungswasser austritt. Halten Sie einen Auffangbehälter bereit. Im Zweifelsfall melden Sie sich bei uns.

  • Bei voll geöffnetem Thermostatventil soll der Heizkörper über die ganze Fläche warm werden.

  • Stellen Sie die Heizungsregelung so ein, dass Sie im Hauptwohnraum ohne Sonneneinstrahlung die Heizkörperventile ganz geöffnet haben können. Andernfalls geben Sie im Keller Gas und am Heizkörper treten Sie auf die Bremse. Das wirkt sich funktionell und finanziell nachteilig aus.

  • Beim Lüften sollen Thermostatventile geschlossen werden, da sie sonst voll öffnen und nach draussen heizen.

  • Konventionelle Thermostatventile (Heimeier, Oventrop, Danfoss etc.) ohne Hilfsenergie sind allfälligen batteriebetriebenen Geräten in jedem Fall vorzuziehen.

  • Nachtabsenkung: Das Reduzieren der Raumtemperatur in der Nacht führt in jedem Fall zu einem Minderverbrauch an Heizenergie. Es ist richtig, dass ein Teil der eingesparten Energie am Morgen wieder zum Aufheizen benötigt wird. Dies ist aber wesentlich weniger als in den 6-8 Nachtstunden eingespart wurde.

  • Wichtig ist, dass die Heizungsregelung richtig eingestellt ist und nicht irgendwelche Schnellaufheizungen aktiviert sind. Bei sehr gut gedämmten Häusern mit sehr tiefen Vorlauftemperaturen, kann es sein, dass eine Absenkung wenig Sinn macht. Das hängt in diesem Fall jedoch mit dem Wirkungsgrad des Wärmeerzeugers zusammen und sollte detailliert geprüft werden. Sofern Sie mit einer Wärmepumpe heizen und tagsüber niemand im Haus ist, kann es durchaus sinnvoll sein, eine Tagesabsenkung zu programmieren und damit einen Grossteil der Heizzeiten in die Niedertarifzeiten Ihres Stromversorgers zu verschieben (sofern noch verschiedene Stromtarife angeboten werden).

  • Bodenheizungen reagieren wegen ihrer Trägheit grundsätzlich anders als Radiatoren. Massgebend ist die Raumtemperatur und nicht die Temperatur des Fussbodens. Je besser Ihr Gebäude gedämmt ist, desto weniger warm wird der Boden sein. Also wird es allenfalls nicht möglich sein, bei vernünftiger Raumtemperatur auch noch warme Fussböden zu haben.
Selbstverständlich können wir Ihnen die Situation mit der richtigen Regelungseinstellung optimieren. Neuere Gebäude und Heizsysteme brauchen zwar weniger Energie. Sie müssen sich aber bewusst sein, dass das richtige Einregulieren aufwändiger ist. Auch der Unterhalt von energieeffizienteren Systemen ist aufwändiger.

Über alle Gebäude in der Schweiz könnten mit richtiger Einstellung / Bedienung der Heizung 25% Heizenergie ohne Komforteinbusse eingespart werden.

Die Energiegesetzgebung wird so oder so verschärft. Helfen Sie mit beim sparsamen Umgang mit Energie. Dies ist unabhängig von Gesetzen sinnvoll.

8. Energievorschriften in den Kantonen

Die Energiegesetzgebung ist kantonal geregelt. Der Vollzug unterliegt jedoch der Hoheit der jeweiligen Gemeinde. Details zu den einzelnen Kantonen finden Sie unter folgenden Links:




Energienachweis Kanton Solothurn


Wenn Sie Untersützung bei einem Baugesuch o.ä. benötigen, empfehlen wir Ihnen unsere Partnerfirma Unita Energie GmbH.

9. Kurzvergleich Heizsysteme

  • Der nachfolgende Kurzbeschrieb der gängigsten Heizsysteme sowie ein einfacher Variantenvergleich sollen eine grobe Übersicht über die möglichen Heizsysteme im Einfamilienhaus bieten. Die Kosten können je nach Gebäude abweichen und gelten nur als grobe Richtwerte.

Kurzbeschrieb

Öl
In einer Ölheizung wird Heizöl EL zu Heizzwecken genutzt. Die Warmwassererzeugung kann auch über die Ölheizung erfolgen. Das Heizöl wird in einem Öltank gelagert, welcher ca. alle 10 Jahre revidiert werden muss.

Vorteile:
  • tiefe Investitionskosten
  • unabhängig von Wärmeabgabesystem
  • Eigene Brennstofflagerung mit ggf. Preisvorteil je nach Bestellmenge und -zeitpunkt
  • Auswahl zwischen mehreren Brennstofflieferanten
Nachteile:
  • fossile Energie
  • 1:1 Ersatz zukünftig je nach rechtlicher Situation nur noch mit Auflagen möglich

Gas
In einer Gasheizung wird Erdgas (sowie anteilmässig je nach Liefervertrag Biogas) zu Heizzwecken genutzt. Neue Anlagen nutzen ebenfalls die Abgaskondensationsenergie aus. Dadurch kann die Energie im Erdgas effizienter genutzt werden. Die Warmwassererzeugung kann auch über die Gasheizung erfolgen. Gasheizungen können relativ kompakt installiert werden. Es ist ein Gasanschluss zum Gebäude notwendig.

Vorteile:
  • tiefe Investitionskosten
  • unabhängig von Wärmeabgabesystem
  • Anteil erneuerbar einfach mit Biogaskauf möglich (Anteil oft bereits in Grundprodukt enthalten)
Nachteile:
  • fossile Energie (wenn kein Biogas gekauft)
  • Gaszuleitung zu Gebäude nötig (wenn nicht bereits vorhanden)
  • Abhängigkeit von örtlichem Gaslieferanten
  • 1:1 Ersatz zukünftig je nach rechtlicher Situation nur noch mit Auflagen möglich

Wärmepumpe
Wärmepumpen verwenden als Energieträger zu einem Teil Elektrizität und zwei bis drei Teile Umweltwärme. So benötigen Sie beispielsweise im Vergleich zu einer Elektrodirektheizung nur ca. 30% Strom. Der Einsatzbereich von Wärmepumpen ist eingeschränkt, wird jedoch immer grösser. Sie sind hauptsächlich für Gebäude mit Fussbodenheizung oder gut gedämmte Gebäude geeignet (Niedertemperatursysteme). Die Wärmepumpe ist effizienter, wenn nur tiefe Vorlauftemperaturen benötigt werden. Die Warmwassererzeugung kann jedoch auch über die Wärmepumpe erfolgen.

Folgende Arten der Umweltwärme kann eine Wärmepumpe nutzen:
  • Aussenluft: Der Aussenluft wird in der Wärmepumpe Wärme entzogen und diese wird zum Heizen verwendet. Schallthematik bei aussenaufgestellten Anlagen objektspezifisch zu klären.
  • Erdsonden: Die benötigte Wärme wird dem Erdreich entzogen. Dazu werden Erdsonden gebohrt (ca. 200 m tief). Die Anzahl Erdsonden hängt von der benötigten Heizleistung ab. Die geologischen Voraussetzungen sind vorgängig zu klären.
  • Grundwasser: Die benötigte Wärme wird aus dem Grundwasser entnommen. Dazu ist eine Nutzungskonzession notwendig. Die geologischen Voraussetzungen sind vorgängig zu klären.
Vorteile:
  • geringe Jahreskosten über gesamte Lebensdauer
  • Anteil erneuerbare Energie für Wärmeerzeugung
  • kein Platzbedarf für Oeltankraum oder Holzlager
  • Kombination mit eigener Photovoltaikanlage zwecks Eigenstromnutzung möglich
Nachteile:
  • nur für Niedertemperatursysteme geeignet (z.B. Bodenheizung; Vorlauftemperatur Heizung maximal 55°C)
  • hohe Investitionskosten bei Erdsonden- sowie Grundwassernutzung
  • Erdsonden- sowie Grundwassernutzung nicht an allen Standorten möglichen
  • Schallthematik Aussenluft-Wärmepumpe je nach Standort bei Aussenaufstellung kritisch (Split-Wärmepumpen mit Verdichter im Innenteil oder komplett innenaufgestellte Anlagen stellen kein Schallproblem dar, sind aber entsprechend teurer.)

Stückholz-Feuerung
Bei einer Stückholzfeuerung wird naturbelassenes Stückholz in Spälten verbrannt und zum Heizen genutzt. Je nach Bauart können unterschiedliche Spältenlängen verwendet werden (ca. 30 bis 100 cm). Die Heizung muss manuell beschickt werden und der persönliche Aufwand für das Heizen ist entsprechend hoch. Diese Lösung ist zu empfehlen, wenn eigenes Holz (Wald) vorhanden ist und man das Holz direkt selbst nutzen möchte. Die Warmwassererzeugung kann während der Heizperiode ebenfalls über die Zentralheizung erfolgen. Im Sommer ist der Einsatz einer alternativen Warmwassererzeugung zu empfehlen.

Vorteile:
  • Nutzung eigenes Waldholz
  • 100 % erneuerbare Energie (lokal und nachwachsend)
  • Eigenleistung bei der Holzrüstung möglich
Nachteile:
  • Befüllung / Betrieb aufwändig
  • kein automatisches Heizsystem
  • Feinstaubproduktion
  • Holzlager für mindestens zwei Winter erforderlich
  • aktuell sind die Auflagen bezüglich neuer Luftreinhalteverordnung auf die kleinen Stückholzfeuerungen noch nicht genau abzuschätzen

Pellets-Feuerung
In einer automatischen Pelletsfeuerung werden Holzpellets (gepresstes Sägemehl) verbrannt und für das Heizen verwendet. Die Warmwassererzeugung kann auch über die Pelletsfeuerung erfolgen. Im Sommer wird die Anlage vorzugsweise ausser Betrieb genommen und die Warmwassererzeugung erfolgt über ein Alternativsystem.

Vorteile:
  • 100 % erneuerbare Energie (lokal und nachwachsend)
  • Wartungsarm (im Vergleich zu anderen Holzfeuerungslösungen)
Nachteile:
  • Pelletssilo notwendig (Platzbedarf)
  • auf Pelletsherkunft achten

Holzschnitzel-Feuerung
In einer automatischen Holzschnitzel-Feuerung werden (nasse) Hackschnitzel zum Heizen verwendet. Im Leistungsbereich von Ein- sowie Mehrfamilienhäusern sind Holzschnitzel-Feuerungen nicht zu empfehlen. Der Einsatz liegt eher im Bereich von kommunalen Wärmeverbünden etc.

Vorteile:
  • 100 % erneuerbare Energie (lokal und nachwachsend)
Nachteile:
  • Wartung / Betrieb aufwändig (nicht optimal geeignet für Ein- und Mehrfamilienhäuser)

Beim Wechsel von Heizsystemen müssen die örtlichen Bauvorschriften abgeklärt werden (Beispiel Kanton Aargau, Stand 01.05.2023):
  • Eine bestehende Heizung (auch Oel oder Gas) kann 1:1 ohne Auflagen und ohne zusätzliche Bewilligungen ersetzt werden. Für eine allfällig neue Abgasanlage an der Fassade ist eine Baubewilligung erforderlich.
  • Beim Wechsel des Energieträgers ist eine Baubewilligung erforderlich, auch wenn von aussen keine Veränderung sichtbar ist. Hier lohnt sich eine Rückfrage bei den örtlichen Baubehörden (Gemeinde). Die Handhabung ist sehr unterschiedlich.
  • Sobald eine Baubewilligung erforderlich ist, können die Behörden folgende Auflagen machen bzw. es werden je nach Anlage folgende zusätzlichen Nachweise verlangt:
  • Brandschutzbewilligung (bei Wärmepumpen nicht erforderlich)
  • Energienachweis
  • Nachweis Kostenvergleich zu alternativen Heizsystemen
  • Lärmschutznachweis bei Luft-Wasser-Wärmepumpen
  • Hochwasserschutz-Nachweis
  • Bei Wärmepumpen muss an das örtliche Elektrizitätswerk ein Anschlussgesuch gestellt werden (in der Regel Formsache)
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